Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 175/01

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.10.2001 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 106/01 -

wird zurückgewiesen

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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