Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 546/03

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Schuldspruch - mit Ausnahme der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - sowie im Rechtsfolgenausspruch insgesamt mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Jugendschöffengerichts Bonn zurückverwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.