JGG § 31 Mehrere Straftaten eines Jugendlichen

Jugendgerichtsgesetz

(1) Auch wenn ein Jugendlicher mehrere Straftaten begangen hat, setzt das Gericht nur einheitlich Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder eine Jugendstrafe fest. Soweit es dieses Gesetz zuläßt (§ 8), können ungleichartige Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nebeneinander angeordnet oder Maßnahmen mit der Strafe verbunden werden. Die gesetzlichen Höchstgrenzen des Jugendarrestes und der Jugendstrafe dürfen nicht überschritten werden.

(2) Ist gegen den Jugendlichen wegen eines Teils der Straftaten bereits rechtskräftig die Schuld festgestellt oder eine Erziehungsmaßregel, ein Zuchtmittel oder eine Jugendstrafe festgesetzt worden, aber noch nicht vollständig ausgeführt, verbüßt oder sonst erledigt, so wird unter Einbeziehung des Urteils in gleicher Weise nur einheitlich auf Maßnahmen oder Jugendstrafe erkannt. Die Anrechnung bereits verbüßten Jugendarrestes steht im Ermessen des Gerichts, wenn es auf Jugendstrafe erkennt. § 26 Absatz 3 Satz 3 und § 30 Absatz 1 Satz 2 bleiben unberührt.

(3) Ist es aus erzieherischen Gründen zweckmäßig, so kann das Gericht davon absehen, schon abgeurteilte Straftaten in die neue Entscheidung einzubeziehen. Dabei kann es Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel für erledigt erklären, wenn es auf Jugendstrafe erkennt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Bonn - 29 Qs 6/2021
31. August 2021
29 Qs 6/2021 31. August 2021
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 12 S 2505/20
15. April 2021
12 S 2505/20 15. April 2021
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 12 S 3587/20
2. März 2021
12 S 3587/20 2. März 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 Ws 239/20
19. November 2020
2 Ws 239/20 19. November 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 45/20
16. April 2020
4 RVs 45/20 16. April 2020
Beschluss vom Verwaltungsgericht Augsburg - Au 4 S 20.30367
26. März 2020
Au 4 S 20.30367 26. März 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (3. Strafsenat) - 3 Ws 32/20
26. Februar 2020
3 Ws 32/20 26. Februar 2020
Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 605/19
29. Januar 2020
4 StR 605/19 29. Januar 2020
Urteil vom Verwaltungsgericht Göttingen (1. Kammer) - 1 A 21/17
4. Mai 2018
1 A 21/17 4. Mai 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 158/17
1. März 2018
4 StR 158/17 1. März 2018