Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 7/04

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 16. Dezember 2003 gegen die Wertfestsetzung im Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21. November 2003 - 9 0 351/03 - wird als unzulässig verworfen.


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