Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 U 166/03

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers vom 15. Oktober 2003 gegen das am 23. September 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen, 10 O 255/03, durch einstimmigen Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 25. Februar 2004 Stellung zu nehmen.


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