Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 8 W 24/04

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der Streitwert für die Zeit ab dem 9. März 2004 auf 1.315,96 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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