Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 90/03

Tenor

Das am 24.9.2004 verkündete Urteil des Senats wird wie folgt ergänzt:

Das am 26.3.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Köln 4 O 236/94 - wird im Kostenpunkt dahin ergänzt, daß die Kosten der Berufungsverfahren OLG Köln 20 U 18/95 und 20 U 107/98 der Klägerin auferlegt werden.

Die Kosten des Ergänzungsverfahrens trägt die Klägerin.


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