Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 82/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 16.08.2004 - 9 C 209/02 - wird auf ihre Kosten verworfen.

Der Wiedereinsetzungsantrag der Beklagten vom 25.10.2004 wird zurückgewiesen.


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