Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 191/04

Tenor

Die Berufung des Klägers vom 08.11.2004 gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 07.10.2004 - 18 O 285/04 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.


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