Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 17/05

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 1. Juni 2005 wird der Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 11. Mai 2005 - 88 T 10/05 - aufgehoben. Die Sache wird an den zuständigen Einzelrichter des Beschwerdegerichts zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 26. April 2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 18. April 2005 - HRB 38407 - zurückverwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen