Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 244/04

Tenor

Das am 12. Juli 2005 verkündete Urteil des Senats wird gemäß § 321 ZPO dahin ergänzt, dass der zweite Absatz des Tenors wie folgt lautet:

Der Beklagte wird verurteilt, ab April 2003 an die Klägerin nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 162 € sowie Zinsen auf 2.592 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2003 zu zahlen.


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