Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 3/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.12.2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 46/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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