Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 18 U 174/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.7.2005 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 720/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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