Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 142/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.05.2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 339/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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