Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 206/06

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller werden die Beschlüsse der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.08.2006 – 29 T 185/05 – und des Amtsgerichts Köln vom 06.07.2005 (204 II 196/03 WEG) aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

Geschäftswert: 45.000,- €


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