Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 26/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 02.05.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Heinsberg - 18 C 149/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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