Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 40/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 4. März 2009 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 491/07 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.


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