Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 130/09

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 01.07.2009 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Land-gerichts Köln - 84 O 48/09 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.


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