Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 20/10

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergerichts - Köln vom 12. November 2009 - HRB 43239 - wird als unzulässig verworfen.

Der Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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