Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 6/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) und 4) vom 20. Oktober 2010 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 12. Oktober 2010, 46 VI 63/2009, wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligte zu 1) und 4) haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.


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