Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 45/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.02.2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 123/10 – abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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