Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 566/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt Dr. C. als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen