Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 566/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt Dr. C. als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.