Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 53/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Februar 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 189/10 – wird zurückgewiesen.

Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 14. Februar 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 189/10 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen