Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - II-4 UFH 4/11

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 10.10.2011 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Brühl (35 FH 2/11) wird zurückgewiesen.

Die Kos­ten des Be­schwer­de­ver­fah­rens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf unter 600 € EUR festgesetzt.


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