Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 8 U 45/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.08.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 8 O 551/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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