Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 49/12

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Berufung gegen das am 29. Februar 2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln (25 O 288/08) wird zurückgewiesen.


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