Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 34/13

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und des Beklagten gegen das am 21. Februar 2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 446/12 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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