Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 106/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 09.04.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (12 O 394/12) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 58.652,10 EUR festgesetzt.


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