Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 217/13

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 10. Oktober 2013 - 81 O 64/13 - aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Köln - auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - zurückverwiesen.


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