Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 37/14

Tenor

  • I. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unzulässig verworfen.

  • II. Die Revision wird als unzulässig verworfen.

  • III. Die Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen