Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 135/13

Tenor

Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1), 3) und 4) wird das am 27.6.2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 8 O 514/10 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 33.696,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6.5.2009 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte als Gesamtschuldner der Klägerin alle weiteren Schäden zu ersetzen haben, die ihr infolge der Beschädigung der Kabelkanalanlage an der M-U-Straße, Köln, im November 2007 infolge von Bohrarbeiten zum Bauvorhaben „D“, Köln, entstanden sind oder noch entstehen werden.

Im Übrigen werden die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1), 3) und 4) zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 715.377,20 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen