Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 48/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Januar 2013 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 30 O 14/12 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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