Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 31/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 08.01.2013 – 10 O 523/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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