Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 29/14

Tenor

Das Verfahren wird gemäß § 568 S. 2 ZPO dem Senat zur Entscheidung übertragen.

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer - Rechtspflegerin - des Landgerichts Aachen vom 15.07.2014 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 04.08.2014 - 7 OH 12/13 - wird zurückgewiesen.


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