Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 31/14

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten zu 1. gegen das am 15. Januar 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln (25 O 418/10) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

II.

Der Beklagte zu 1. erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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