Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 171/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Juli 2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 87/11 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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