Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 242/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. November 2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 88/11 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen