Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 298/14

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 19.09.2014 wird der am 26.08.2014 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Grundbuchamtes - Bonn vom 25.08.2014 – M2-XXX-XX – abgeändert.

Der Geschäftswert für den im Grundbuch von Bonn des Amtsgerichts Bonn, Blatt XXXX, eingetragenen Grundbesitz (E-Straße) wird auf 750.000,-- € festgesetzt.

Der Geschäftswert für den im Grundbuch von M des Amtsgerichts Bonn, Blatt XXXX, eingetragenen Grundbesitz (U-weg) wird auf 700.000,-- € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen