Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 170/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Juli 2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 47/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

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