Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 152/15

Tenor

Auf die Beschwerde vom 21.05.2015 wird in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Grundbuchamts - Köln vom 23.04.2015 (RO-2xxx2-6) der Geschäftswert für die Eintragung der Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) in den o.g. Wohnungsgrundbüchern in Abteilung II unter lfd. Nr. 7 auf

                                          76.000,-- €

festgesetzt.


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