Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 10 WF 87/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 22.4.2015 abgeändert und unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin L in F Verfahrenskostenhilfe bewilligt, soweit sie Unterhalt in Höhe von 486,00 Euro monatlich ab Juli 2013 geltend macht.

Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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Zitiert von

Hinweisbeschluss vom Oberlandesgericht München - 26 UF 1045/24e
10. Dezember 2024
26 UF 1045/24e 10. Dezember 2024

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