Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 174/15

Tenor

Die weitere Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss der 39. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19. Juni 2015 – 39 T 32/15 - wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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