Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 44/15

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am * 1) 5. März 2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 292/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerinnen abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit leisten. Die Höhe der Sicherheit beträgt

für den Tenor zu I.1 (Unterlassung)              150.000 EUR,

für den Tenor zu I.2 (Auskunft)                      15.000 EUR,

im Übrigen für die Beklagte 110 % des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages, für die Klägerinnen 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 31 32 33 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen