Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 246/15

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen - auch soweit es die Mitangeklagte N betrifft - aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bergisch Gladbach zurückverwiesen.


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