Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 SchH 13/15

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das mit Antrag gemäß § 1044 ZPO vom 04.11.2015, der Antragsgegnerin am 06.11.2015 zugestellt, eingeleitete Schiedsverfahren der Parteien zur Fortzahlung der Geschäftsführervergütung an die Antragstellerin gemäß Geschäftsführervertrag zwischen Herrn I U und der Antragsgegnerin vom 02.01.1992 zulässig ist.

2. Zum Schiedsrichter (Einzelschiedsrichter) wird

Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht D T-T2, K Straße XXX, XXXXX B,

bestellt.

3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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