Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 161/15

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.10.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 310/13 -  wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.


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