Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 74/13

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. April 2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 415/12 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 441,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens IV ZR 202/14 haben die Klägerin zu 95% und die Beklagte zu 5% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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