Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 12 W 48/16

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger wird die mit Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7.10.2016, Az. 2 O 54/16, erfolgte Streitwertfestsetzung dahin abgeändert, dass der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich auf insgesamt 133.834,53 € festgesetzt wird (Klageantrag zu 1.: 92.299,59 €; Klageantrag zu 2.: 33.710 €; Klageantrag zu 3.: 7.824,94 €).


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