Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 120/16

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bergheim vom 03.08.2016, Az. 62 F 218/15, dahin abgeändert, dass der Antrag der Antragstellerin unter Aufhebung des Versäumnisbeschlusses vom 05.04.2016 zurückgewiesen wird.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens erster Instanz. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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