Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 191/16

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.11.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 10 O 4/16 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 13.786,99 € festgesetzt.


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